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Sorgfaltsverstoß auch bei Aufbewahrung allein der Scheckformulare im Auto.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1998/680ÖBA 1998, 122 Heft 2 v. 1.2.1998

§§ 1295, 1304 ABGB. Eine Sorgfaltsverletzung ist schon dann gegeben, wenn nur Schecks oder nur Scheckkarte im Auto verwahrt werden.

OGH 19. 6. 1997, 6 Ob 2363/96k

Aus den Entscheidungsgründen:

Helga W. verfügte bei der beklagten Bank über ein Girokonto. Auf das Vertragsverhältnis waren neben den AGBKr und den Scheckbedingungen die Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung der eurocheques-Karte als Scheckgarantie idF 1993 anzuwenden. Die hier maßgeblichen Bestimmungen lauten:

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