vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Bezeichnungsschutz des § 94 BWG soll auch den Geschäftsverkehr schützen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Markus DellingerÖBA 1998/679ÖBA 1998, 118 Heft 2 v. 1.2.1998

§ 94 BWG; §§ 30, 37 HBG; § 5 GmbHG; § 24 FBG. Die Firmenbildungsvorschriften sollen wegen des gerade Banken entgegengebrachten besonderen Vertrauens auch den Geschäftsverkehr schützen. Tritt eine Sparkasse ihre Geschäftsanteile an einer Grundverwertungs-GmbH an einen Treuhänder ab, so liegt jedenfalls keine Einrichtung dieser Sparkasse mehr vor.

OGH 24. 4. 1997, 6 Ob 2237/96f

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!