vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Möglichkeit des Sparers, mit seinem Geldauszahlungsanspruch aufzurechnen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Silvia DullingerÖBA 1998/673ÖBA 1998, 44 Heft 1 v. 1.1.1998

§§ 31 f BWG; §§ 1438 ff ABGB. Der Gläubiger muß ein Sparbuch nicht als Zahlung akzeptieren und kann auf Erfüllung der Geldschuld bestehen. Die Kompensation mit dem Geldauszahlungsanspruch des Sparers setzt voraus, daß dieser zum Zeitpunkt seiner Aufrechnungserklärung legitimiert war, über das Sparbuch zu verfügen, wofür die Innehabung des Sparbuchs erforderlich ist.

OGH 24. 4. 1997, 6 Ob 69/97h

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!