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Auch bewegliche Speziessachen können Gegenstand einer gültigen Rückverkaufsberechtigung sein.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr Helmut KoziolÖBA 1997/610ÖBA 1997, 211 Heft 2 und 3 v. 15.2.1997

§§ 879, 1048, 1068, 1070, 1071 ABGB. Auch bewegliche Speziessachen können Gegenstand einer gültigen Rückkaufsvereinbarung zwischen Leasinggeber und Verkäufer des Leasinggegenstandes sein.

OGH 14. 8. 1996, 6 Ob 660/95

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