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Keine Verpflichtung, für eine zugesprochene Forderung eine bereits eingetragene Höchstbetragshypothek auszunützen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1997/609ÖBA 1997, 210 Heft 2 und 3 v. 15.2.1997

§ 60 GBG; § 451 ABGB; § 89 EO. Es besteht keine Verpflichtung des Gläubigers, für eine mit Urteil zugesprochene Forderung ein bereits eingetragenes Höchstbetragspfandrecht auszunützen.

OGH 27. 3. 1996, 3 Ob 13/96

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