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Sind mehrere Kapitalien samt Zinsen fällig, so wird nach den Zinsen des ersten Schuldpostens dieser selbst getilgt.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr Helmut KoziolÖBA 1997/611ÖBA 1997, 214 Heft 2 und 3 v. 15.2.1997

§ 1416 ABGB. Sind mehrere Kapitalien samt Zinsen fällig, so sind Zahlungen nicht zuerst auf die Zinsen aller offenen Kapitalforderungen zu verrechnen, vielmehr wird nach den Zinsen des ersten Schuldpostens dieser selbst getilgt.

OGH 29. 5. 1996, 3 Ob 2004/96v

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