vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Befriedigungstauglichkeit eines Anfechtungsanspruchs.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1997/602ÖBA 1997, 71 Heft 1 v. 1.1.1997

§§ 27 ff KO; §§ 1 ff AnfO. Ein Anfechtungsanspruch ist bereits dann befriedigungstauglich, wenn er geeignet ist, die Befriedigungsaussichten des Anfechtungsklägers zu fördern. Es genügt, daß eine Exekutionsführung in nicht allzu ferner Zeit möglich wird.

OGH 26. 7. 1996, 1 Ob 2178/96t

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!