vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Anwendbarkeit des § 98 EheG bei Leasingverträgen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1997/601ÖBA 1997, 70 Heft 1 v. 1.1.1997

§ 98 EheG. Diese Bestimmung bezieht sich auf Verbindlichkeiten aus allen Verträgen, in denen die Leistungspflicht des einen Partners gegenüber der des anderen hinausgeschoben ist. Zu diesen zählen auch Leasingverträge, wenn die Elemente des Kaufs jene des Mietvertrages überwiegen, so daß sich der Leasinggeber wie beim drittfinanzierten Kauf wirtschaftlich in der Rolle des Kreditgebers befindet.

OGH 26. 7. 1996, 1 Ob 2141/96a

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!