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§ 1371 ABGB ist auf eine Vereinbarung mit einem nicht dinglich gesicherten Gläubiger analog anzuwenden.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 1996/555ÖBA 1996, 479 Heft 6 v. 1.6.1996

§§ 7, 1371 ABGB. Wird dem Gläubiger durch ein unwiderrufliches Angebot vor der Fälligkeit der Kaufpreisforderung die Möglichkeit eingeräumt, bei Nichtzahlung die Liegenschaft um einen im voraus bestimmten Preis zu erwerben, so ist das Verbot der Verfallsklausel analog anzuwenden.

OGH 24. 10. 1995, 4 Ob 584/95

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