§ 880a ABGB; §§ 325 ff EO. Nur dem Garantiebegünstigten erwachsen Rechte aus der Bankgarantie. Die Garantie bildet daher kein vermögenswertes Recht des Schuldners, der die garantierte Leistung zu erbringen hat; sie ist deshalb kein geeignetes Objekt einer gegen diesen Schuldner geführten Exekution.
OGH 11. 10. 1995, 3 Ob 52/95