Drei mitteleuropäische Länder haben im letzten Quartal 1995 ihr Devisenrecht neu geordnet: die Slowakische Republik 1, die Tschechische Republik 2 und Ungarn 3. Diese Neuregelungen spiegeln den jeweils letzten Stand der Anpassung an den Rechtsrahmen der großen internationalen Organisationen wider - EU, IWF und OECD - und werden von den politischen Entscheidungsträgern als bewußte Schritte im Integrationsprozeß interpretiert. Während Tschechien bereits die Liberalisierung des Kapitalverkehrs in Angriff nimmt, erfüllen ihre beiden Nachbarn nunmehr die Anforderungen des IWF an den Zahlungsverkehr für den Austausch von Gütern und Dienstleistungen: die freie Konvertibilität bei allen Leistungsbilanztransaktionen. Da für den Investor gerade im Kapitalverkehr noch bestehende Beschränkungen bedeutsam sind, befaßt sich dieser Beitrag mit der Slowakei und Ungarn, welche die allmähliche Liberalisierung des Kapitalverkehrs erst begonnen haben.