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Investieren in der Slowakei und in Ungarn: Neue devisenrechtliche Grundlagen

AufsätzeDr. Klaus Peter FollakÖBA 1996, 284 Heft 4 v. 1.4.1996

Drei mitteleuropäische Länder haben im letzten Quartal 1995 ihr Devisenrecht neu geordnet: die Slowakische Republik 11 Gesetz-Nr. 202/1995 Slg. in Kraft ab 1. 1. 95, in Abänderung von Gesetz Nr. 528/1990 Slg., Nr. 264/1992 Slg., Nr. 26/1993 Slg., Nr. 106/1993 Slg. und Nr. 161/1993 Slg., die Tschechische Republik 22 Gesetz-Nr. 219/1995 Slg. und Ungarn 33 Gesetz-Nr. 65 / 1995, in Kraft ab 1. 1. 1996.. Diese Neuregelungen spiegeln den jeweils letzten Stand der Anpassung an den Rechtsrahmen der großen internationalen Organisationen wider - EU, IWF und OECD - und werden von den politischen Entscheidungsträgern als bewußte Schritte im Integrationsprozeß interpretiert. Während Tschechien bereits die Liberalisierung des Kapitalverkehrs in Angriff nimmt, erfüllen ihre beiden Nachbarn nunmehr die Anforderungen des IWF an den Zahlungsverkehr für den Austausch von Gütern und Dienstleistungen: die freie Konvertibilität bei allen Leistungsbilanztransaktionen. Da für den Investor gerade im Kapitalverkehr noch bestehende Beschränkungen bedeutsam sind, befaßt sich dieser Beitrag mit der Slowakei und Ungarn, welche die allmähliche Liberalisierung des Kapitalverkehrs erst begonnen haben.

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