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Hauptzweck des § 11 KWG (§ 94 BWG) ist, eine Irreführung des Publikums zu verhindern.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenGeorg GrafÖBA 1996/540ÖBA 1996, 289 Heft 4 v. 1.4.1996

§ 1311 ABGB; § 11 KWG ( § 94 BWG); §§ 17 ff, 30, 37 HGB; § 5 GmbHG; §§ 1, 2, 9 UWG. Die Vorschriften über den Bezeichnungsschutz sind Schutzgesetze, die eine Irreführung des Publikums verhindern wollen. Hat ein Anleger deshalb Hausanteilscheine erworben, weil er wegen des unrichtigen Firmenwortlauts fälschlicherweise auf die Beteiligung einer Sparkasse vertraute, so hat ihm die Sparkasse bei Verschulden den Vertrauensschaden zu ersetzen. Zum Vorliegen eines Mitverschuldens des Anlegers.

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