Bei Anmeldung einer GmbH 1 ist durch Bestätigung eines Kreditinstituts nachzuweisen, daß die Geschäftsführer in der Verfügung über den eingezahlten Betrag nicht beschränkt sind. Gleiches gilt bei Erhöhung des Stammkapitals. Sowohl der genaue Gegenstand der Bestätigung als auch wesentliche Fragen der Haftung der Bank bei deren Unrichtigkeit sind umstritten. Der folgende Beitrag versucht, eine Lösung zu finden, die den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Grundsätzen entspricht.