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Zum Bankgeheimnis gegenüber der Oesterreichischen Nationalbank.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ-Prof DDr H René LaurerÖBA 1995/51ÖBA 1995, 641 Heft 8 v. 1.8.1995

§ 38 BWG

§ 20 Abs 1 DevG

Das Bankgeheimnis hindert Banken nicht, einer Verfügung zur Herausgabe ihrer Handelsbücher und Belege an die Oesterreichische Nationalbank als Devisenbehörde nachzukommen. Der Gesetzgeber hat auf die Aufnahme dieses Falles in den Katalog des § 38 Abs 2 BWG vergessen.

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