§§ 447, 461 ABGB
Art 8/14, 15 EVHGB
Die regelmäßige Form der Verwertung von Forderungen ist die gerichtliche Überweisung. Auch die Verwertung verpfändeter nichtverkörperter Rechte durch einen
§§ 447, 461 ABGB
Art 8/14, 15 EVHGB
Die regelmäßige Form der Verwertung von Forderungen ist die gerichtliche Überweisung. Auch die Verwertung verpfändeter nichtverkörperter Rechte durch einen