§§ 469, 1358, 1422 ABGB
§ 122 GBG
Bei der Übertragung von Höchstbetragshypotheken ist eine Beeinträchtigung von Rechten des Liegenschaftseigentümers möglich; er ist daher zu Erhebung eines Rekurses legitimiert. Der Übergang einer Höchstbetragshypothek ist nicht nur bei der Forderungseinlösung, sondern auch bei der Legalzession von der vorherigen Begründung einer Verkehrshypothek im Rahmen des Höchstbetrages abhängig.