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Bei Verkauf aller Liegenschaften einer Hausanteilsgesellschaft ist § 1409 ABGB anwendbar.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1995/493ÖBA 1995, 475 Heft 6 v. 1.6.1995

§ 1409 ABGB

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