vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zu den Voraussetzungen der Exekution zugunsten eines anderen als des im Exekutionstitels bezeichneten Berechtigten. Belastungsverbote, die dem übergegangenen Pfandrecht nachgehen, stehen der Zwangsversteigerung nicht entgegen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1995/494ÖBA 1995, 480 Heft 6 v. 1.6.1995

§§ 364c, 1422 ABGB

§§ 9, 36 EO

Zugunsten eines anderen als des im Exekutionstitel bezeichneten Berechtigten kann die Exekution nur stattfinden, wenn durch öffentliche Urkunden der Übergang des Anspruchs bewiesen wird. Ausreichend ist die Vorlage der vollständigen, öffentlich beglaubigten Urkunde, aus der sich alle Voraussetzungen des Forderungs- und Pfandrechtsüberganges durch Einlösung ergeben. Da die Einlösung ipso iure auch den Übergang der Hypothek bewirkt, steht der Zwangsversteigerung ein der Hypothek nachrangiges Belastungs- und Veräußerungsverbot nicht entgegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!