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Zur Haftung des Käufers, der die vom Hypothekargläubiger erhaltene Freilassungserklärung an den Verkäufer herausgibt, ohne die Zahlung an den Gläubiger sicherzustellen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof Dr Helmut KoziolÖBA 1995/520ÖBA 1995, 986 Heft 12 v. 1.12.1995

§§ 1002, 1295, 1304 ABGB

§ 43 oöGemO

Eine durch einen erforderlichen Gemeinderatsbeschluß nicht gedeckte Willenserklärung des Bürgermeisters bindet die Gemeinde nicht. Gibt die Gemeinde als Käufer die vom Hypothekargläubiger erhaltene Freilassungserklärung an den Verkäufer heraus, ohne die Zahlung an den Gläubiger sicherzustellen, so haftet sie dem Hypothekargläubiger jedenfalls dann, wenn sie mit diesem Vertragsgespräche geführt hat.

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