§§ 1295, 1299, 1304, 1305 ABGB
Dem Hypothekargläubiger, der eine Löschungsquittung für einen Teilbetrag ausgestellt hat, stehen Schadenersatzansprüche gegen den vom Grundeigentümer beauftragten Anwalt zu, wenn dieser versehentlich ein Gesuch auf Löschung des gesamten Höchstbetragspfandrechts verfaßt und dieser Antrag vom Gericht bewilligt wird.