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Der Anwalt des Grundeigentümers haftet dem Hypothekargläubiger wegen der Abfassung eines fehlerhaften Gesuchs auf Löschung des Pfandrechts.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Ass. Dr. Andreas KleteckaÖBA 1995/519ÖBA 1995, 983 Heft 12 v. 1.12.1995

§§ 1295, 1299, 1304, 1305 ABGB

Dem Hypothekargläubiger, der eine Löschungsquittung für einen Teilbetrag ausgestellt hat, stehen Schadenersatzansprüche gegen den vom Grundeigentümer beauftragten Anwalt zu, wenn dieser versehentlich ein Gesuch auf Löschung des gesamten Höchstbetragspfandrechts verfaßt und dieser Antrag vom Gericht bewilligt wird.

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