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Zur Haftung der Bank, wenn sie bei drittfinanzierten Geschäften ihre Rolle als Kreditgeber überschreitet und als Anlageberater tätig wird.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Peter ApathyÖBA 1994/441ÖBA 1994, 558 Heft 7 v. 1.7.1994

§§ 901, 1295, 1299 ABGB

§ 18 KSchG

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