§§ 4, 31 MSchG
§§ 2, 9 UWG
Der Wortkombination "Eurostock" für sich allein muß bei Fehlen der Verkehrsgeltung die Unterscheidungskraft zur Gänze abgesprochen werden.
§§ 4, 31 MSchG
§§ 2, 9 UWG
Der Wortkombination "Eurostock" für sich allein muß bei Fehlen der Verkehrsgeltung die Unterscheidungskraft zur Gänze abgesprochen werden.