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Zum Schutz der Bezeichnung "Eurostock"

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1994/440ÖBA 1994, 556 Heft 7 v. 1.7.1994

§§ 4, 31 MSchG

§§ 2, 9 UWG

Der Wortkombination "Eurostock" für sich allein muß bei Fehlen der Verkehrsgeltung die Unterscheidungskraft zur Gänze abgesprochen werden.

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