§§ 864a, 869, 879 ABGB
§§ 400 ff HGB
Eine Vertragsbeziehung entsteht auch dann, wenn der Inhaber eines anonymen Wertpapierdepots ohne Offenlegung seines Namens Aufträge zum An- und Verkauf von Wertpapieren erteilt. P 38 (1) der AGB der Kreditunternehmungen ist nicht unwirksam.