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Zur Anwendbarkeit des § 12 Abs 1 KSchG auf Forderungsverpfändung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1994/454ÖBA 1994, 807 Heft 10 v. 1.10.1994

§§ 6, 12 KSchG

Durfte der Gläubiger erst nach Ermächtigung der Schuldnerin, Fälligkeit des Kredites und Verzug der Schuldnerin die verpfändete Gehaltsforderung vom Dienstgeber einziehen, so unterliegt die Forderungsverpfändung nicht dem Verbot des § 12 Abs 1 KSchG.

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