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Zur rechtlichen Zuordnung eines Factoring-Vertrages.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1994/455ÖBA 1994, 810 Heft 10 v. 1.10.1994

§§ 1053 ff, 1392 ff ABGB

Können aus der Gestaltung der Factoring-Vereinbarung keine durchschlagenden Gründe für die Einordnung als Kreditvertrag gewonnen werden, so ist dem deutlich geäußerten Parteiwillen der Vorrang einzuräumen und von einer kaufvertraglichen Konstruktion auszugehen.

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