Ein Mehrbetrag bei der Haftrücklagenzuführung von mehr als 10% des Unterschiedsbetrages zwischen Soll und Bestand bei Inkrafttreten der KWGNov 86 ist keine Betriebsausgabe.
RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. DDr. H. René LaurerÖBA 1992/43ÖBA 1992, 748 Heft 8 v. 1.8.1992