Die Oesterreichische Kontrollbank als Meldestelle nach dem Kapitalmarktgesetz und das Bundesministerium für Finanzen als für die allgemeine Kapitalmarktaufsicht zuständige Behörde haben ein Rechtsinformationssystem aufgebaut, welches die sofortige und zweifelsfreie Anwendung des Kapitalmarktgesetzes erleichtern soll. Hiezu werden von der Meldestelle sämtliche Antragen gesammelt und dem Finanzministerium weiter geleitet; in ad hoc-Besprechnungen werden umgehend koordinierte Stellungnahmen erarbeitet, die im "Wöchentlichen Kapitalmarktservice der Oesterreichischen Kontrollbank AG" verlautbart werden, womit die einzelnen Rechtsauskünfte unverzüglich allen Marktteilnehmern zugänglich werden.