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Zur Wirkung der Anmerkung der Anfechtungsklage.

RechtsprechungÖBA 1992/322ÖBA 1992, 378 Heft 4 v. 1.4.1992

§§ 214, 234 EO

§§ 11, 20 AnfO

Allein aus der Reihenfolge der Anmeldung der Ansprüche in der Verteilungstagsatzung kann nicht auf einen Verzicht auf die gesetzliche Rangordnung geschlossen werden. Die Anmerkung der Anfechtungsklage hat zur Folge, daß das Urteil über die Anfechtungsklage auch gegen Personen wirkt, die danach bücherliche Rechte erworben haben.

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