§§ 214, 234 EO
§§ 11, 20 AnfO
Allein aus der Reihenfolge der Anmeldung der Ansprüche in der Verteilungstagsatzung kann nicht auf einen Verzicht auf die gesetzliche Rangordnung geschlossen werden. Die Anmerkung der Anfechtungsklage hat zur Folge, daß das Urteil über die Anfechtungsklage auch gegen Personen wirkt, die danach bücherliche Rechte erworben haben.