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Wirksamkeit der Klausel, daß der Kreditkarteninhaber bei mißbräuchlicher Verwendung der nicht unterschriebenen Karte durch Dritte haftet.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Hanns FitzÖBA 1992/319ÖBA 1992, 277 Heft 3 v. 1.3.1992

§§ 864a, 879, 1304 ABGB

Die Vereinbarung einer verschuldensunabhängigen Haftung des Kreditkarteninhabers bei mißbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte ist nicht sittenwidrig. Die Einschränkung der Haftungsbefreiung des Kreditkarteninhabers auf die Fälle mißbräuchlicher Verwendung einer unterschriebenen Karte ist nicht ungewöhnlich. Hat der Karteninhaber die Kreditkartengesellschaft nicht darauf hingewiesen, daß die gestohlene Karte nicht unterschrieben war, so trifft diese bei nicht rechtzeitiger Verständigung der Vertragspartner kein Mitverschulden.

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