vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abschluß von Bausparverträgen durch den gesetzlichen Vertreter im Namen des Minderjährigen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Gert IroÖBA 1992/318ÖBA 1992, 274 Heft 3 v. 1.3.1992

§§ 144, 271, 943 ABGB

Lautet ein Bausparvertrag auf den Namen eines Minderjährigen, so ist dies ein Indiz dafür, daß es sich um Vermögen des Kindes handelt; es kann aber auch sein, daß die vom Vater namens der Kinder abgeschlossenen Bausparverträge nur dessen eigener Vermögensbildung dienen sollten. Selbst wenn die angesparten Guthaben wirklich Kindesvermögen sein sollten, haben die Kinder nur dann die Rechte aus den Bausparverträgen, wenn der Vater auch die Einzahlungen in Schenkungsabsicht vornahm.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!