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Die von der Kontrollbank namens des Bundes übernommenen Garantien sind keine Versicherungsverträge.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1992/355ÖBA 1992, 1039 Heft 11 v. 1.11.1992

§ 1 AusfuhrförderungsG

§§ 880a, 915 ABGB

§ 6 VersVG

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