vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Unterscheidung von Bürgschaft und Garantie

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Doz. Dr. Peter BydlinskiÖBA 1991/289ÖBA 1991, 822 Heft 11 v. 1.11.1991

§§ 880a, 914, 1346 ABGB

In der Selbständigkeit des Garantieversprechens liegt der Unterschied zur akzessorischen Bürgschaft. Fordert die Interessenlage erkennbar die Sicherung des Begünstigten gegen allfällige Einwendungen aus dem Valutaverhältnis, so spricht das selbst bei Verwendung des Begriffes Bürgschaft für eine Garantie.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!