§§ 28, 30 KO
Die Begünstigungsabsicht schließt nicht zwingend eine Benachteiligungsabsicht in sich. Auch eine kongruente Deckung unterliegt der Absichtsanfechtung.
§§ 28, 30 KO
Die Begünstigungsabsicht schließt nicht zwingend eine Benachteiligungsabsicht in sich. Auch eine kongruente Deckung unterliegt der Absichtsanfechtung.