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Bewertung festverzinslicher Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz bei Änderungen des Marktzinssatzes

AufsätzeMag. Michael Tumpel, Mag. Philip GöthÖBA 1990, 600 Heft 8 v. 1.8.1990

Der VwGH beschäftigte sich vor kurzem mit der Frage [1][1]VwGH 27.6.1989, 88/14/0126, abgedruckt in diesem Heft, S. 643., ob eine Bausparkasse festverzinsliche Darlehensforderungen, die in Folge eines Anstieges des Marktzinsniveaus unterverzinslich geworden waren, im Rahmen der Bilanzierung abzinsen kann. Damit ist ein Problemkreis angesprochen, der in der Betriebswirtschaftslehre als "Zinsänderungsrisiko" bezeichnet wird, in den letzten Jahren als wesentlicher Risikofaktor der Banken erkannt und betriebswirtschaftlich eingehend untersucht [2][2]Z. B. Schierenbeck: Bilanzstrukturmanagement, S. 12 ff; derselbe: Ertragsorientiertes Bankmanagement2, S. 309 ff; Strobl: Zinsänderungsrisiko. wurde. Im Gegensatz zu dieser wirtschaftswissenschaftlichen Durchdringung scheint jedoch die Frage, welche Auswirkungen Zinsänderungsrisken aus Forderungen und Verbindlichkeiten auf die Handelsbilanz und die steuerliche Erfolgsermittlung der Banken haben, weitgehend offen zu sein. In der vorliegenden Abhandlung soll nun der Versuch unternommen werden, auf der Grundlage des geltenden und künftigen Rechts unter Berücksichtigung der Praxis der Bankbilanzierung und der bisher in der Literatur erarbeiteten Lösungsansätze einen Beitrag zu Klärung dieser Frage zu leisten. Die Betrachtungen beziehen sich dabei nur auf solche Zinsänderungsrisken, die durch vertragliche Einschränkungen der Zinsanpassungsfähigkeit während der Laufzeit entstehen (Festzinsrisiko). Ausgangspunkt sind zum Aktivierungszeitpunkt jeweils angemessen verzinsliche Positionen - die Bilanzierung von (Dis)Agien ist daher nicht Gegenstand der Untersuchung.

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