§ 1392 ABGB
Es gibt Fälle der abgeschwächten Abtretung, insbesondere Vereinbarungen des Inhaltes, wonach sich der Zedent verpflichtet, die Forderung im eigenen Namen als indirekter Stellvertreter des Zessionars einzutreiben (sogenannte stille Abtretung). In diesem Fall ist der Zedent auch dann forderungslegitimiert, wenn dem Schuldner bekannt ist, daß er für Rechnung eines anderen auftritt.