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Zur Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Wirksamkeit einer Erbantrittserklärung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/166NZ 2025, 542 - 543 Heft 9 v. 8.10.2025

1. Die Erbantrittserklärung ist eine Verfahrenshandlung. Sie muss gegenüber dem VerlassenschaftsG bzw dem Gerichtskommissär abgegeben werden. Ihre Wirksamkeit ist ausschließlich nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften zu beurteilen. Die Beurteilung der Wirksamkeit einer Erbantrittserklärung ist eine das Verf betreffende E.

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