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Hinzu- und Anrechnung bei einvernehmlicher Aufhebung einer unentgeltlichen Zuwendung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/167NZ 2025, 543 - 546 Heft 9 v. 8.10.2025

1. Die unentgeltliche Ausschlagung einer Erbschaft gilt grundsätzlich nach der Generalklausel des § 781 Abs 2 Z 6 als Schenkung.

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