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Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung einer Liegenschaftsschenkung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/130NZ 2025, 418 - 422 Heft 7 v. 11.8.2025

1. Nach stRsp darf ein Rechtsgeschäft durch das Pflegschaftsgericht nur genehmigt werden, wenn der Abschluss im Interesse des Pflegebefohlenen liegt und somit dem Wohl des Pflegebefohlenen entspricht.

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