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Zu den Voraussetzungen einer Grundbuchsberichtigung bei einer außerbücherlich eingetretenen Rechtsänderung nach § 1422 ABGB

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2025/129NZ 2025, 415 - 418 Heft 7 v. 11.8.2025

Mit einer in grundbuchsfähiger Form erfolgten Bestätigung der für einen Rechtsübergang nach § 1422 ABGB maßgebenden Tatsachen der Bezahlung der besicherten Forderung durch den Dritten und der rechtzeitigen Abgabe der Einlösungserklärung lässt sich der für die Anwendung nach § 136 GBG erforderliche Nachweis der außerbücherlich eingetretenen Rechtsänderung erbringen (hier aber: Nachweis des Einlösungsbegehrens nach § 1422 ABGB nicht erbracht).

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