1. Ein Anspruch nach § 1037 ABGB für die Abgeltung von Pflegeleistungen scheidet bei bestehendem Einvernehmen zwischen der Pflegeperson und dem zu Pflegenden aus. Die gegenteilige Entscheidung 8 Ob 37/16y wird als vereinzelt abgelehnt.
1. Ein Anspruch nach § 1037 ABGB für die Abgeltung von Pflegeleistungen scheidet bei bestehendem Einvernehmen zwischen der Pflegeperson und dem zu Pflegenden aus. Die gegenteilige Entscheidung 8 Ob 37/16y wird als vereinzelt abgelehnt.
