1. Das Erfordernis einer wirklichen Übergabe nach § 943 ABGB dient dem Übereilungsschutz und gilt auch für gemischte Schenkungen, bei denen der unentgeltliche Teil des Geschäfts überwiegt.
1. Das Erfordernis einer wirklichen Übergabe nach § 943 ABGB dient dem Übereilungsschutz und gilt auch für gemischte Schenkungen, bei denen der unentgeltliche Teil des Geschäfts überwiegt.
