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Keine Unterbrechung der ursprünglichen RevRekFrist durch erneuten Verfahrenshilfeantrag

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2025/84NZ 2025, 256 - 258 Heft 4 v. 5.5.2025

1. Nur der erste binnen einer Notfrist nach § 73 Abs 2 oder § 464 Abs 3 ZPO gestellte Verfahrenshilfeantrag unterbricht (einmalig) die ursprüngliche Frist.

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