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Gefahr einer Interessenkollision des Machthabers bei Doppelvertretung

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2025/82NZ 2025, 253 - 254 Heft 4 v. 5.5.2025

Soweit die Gefahr einer Interessenkollision droht, handelt der Machthaber bei Doppelvertretung ebenso wie bei Selbstkontrahieren im engeren Sinn insoweit ohne Vertretungsmacht. Geht es um die Ausübung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH, müssen vielmehr - ungeachtet der sonstigen Regelungen der Vertretung - alle übrigen Geschäftsführer zustimmen.

6 Ob 55/24t

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