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Keine Verfassungswidrigkeit von § 783 ABGB

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/80NZ 2025, 235 - 249 Heft 4 v. 5.5.2025

1. Bedenken hinsichtlich eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz gem Art 2 StGG und Art 7 B-VG vor dem Hintergrund der Ungleichbehandlung von Schenkungen gem §§ 783 und 782 werden nicht aufgegriffen. Im Hinblick auf einen allfälligen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bilden die §§ 782 f eine untrennbare Einheit, weshalb sich der konkrete Antrag, der bloß auf Aufhebung von § 783 gerichtet ist, als zu eng erweist.

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