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Zum Quota-litis-Verbot

RechtsprechungStandesrecht und BerufshaftungJudikaturN. N.NZ 2025/69NZ 2025, 191 - 197 Heft 3 v. 1.4.2025

1. Nach § 3 Abs 1 Z 1 WTBG (§ 2 Abs 1 Z 1 WTBG 2017) ist es den zur selbständigen Ausübung des Wirtschaftstreuhandberufs "Steuerberater" Berechtigten vorbehalten, die Beratung und Hilfeleistung auf dem Gebiet des Abgabenrechts und der Rechnungslegung auszuüben.

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