1. Zum Standard notarieller Tätigkeit gehört es auch, dass der Vertragserrichter mit den Vertragsparteien die Problematik nicht abgerechneter Erschließungsbeiträge einschließlich der damit verbundenen Haftung des Käufers als neuer bücherl Liegenschaftseigentümer erörtert und den Parteien auf Wunsch Möglichkeiten der Risikoabsicherung vorschlägt.
2. Zur vergleichbaren deutschen Rechtslage s BGH IX ZR 161/93; BGH III ZR 136/07.

