Die rechtliche Zuordnung der Ehewohnung durch Vorausvereinbarung ist "korrekturresistent". Eine Vorausvereinbarung über den Ausgleich für die Errungenschaftsehewohnung fällt demgegenüber unter das Billigkeitskorrektiv des § 97 Abs 2 EheG.
1 Ob 95/24p

