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Gerichtliche Abweichungen von einer im Voraus geschlossenen Vereinbarung über die Aufteilung der Errungenschaftswohnung

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2025/68NZ 2025, 189 - 191 Heft 3 v. 1.4.2025

Die rechtliche Zuordnung der Ehewohnung durch Vorausvereinbarung ist "korrekturresistent". Eine Vorausvereinbarung über den Ausgleich für die Errungenschaftsehewohnung fällt demgegenüber unter das Billigkeitskorrektiv des § 97 Abs 2 EheG.

1 Ob 95/24p

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