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Nichtigkeit eines zu Lebzeiten des Erblassers abgeschlossenen Optionsvertrags über eine voraussichtlich zu erbende Sache

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2025/65NZ 2025, 185 - 186 Heft 3 v. 1.4.2025

1. Auch ein über einzelne (bestimmte) Sachen des Erblassers zu dessen Lebzeiten geschlossener Vertrag fällt unter § 879 Abs 2 Z 3 ABGB und ist daher nichtig.

2. Mit dieser Norm soll der Spekulation auf den Tod eines Dritten (Erbschleicherei) und der Ausbeutung des Leichtsinns entgegengewirkt werden.

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