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Letztwilliges Übergehen eines nachgeborenen Kindes (Agnation)

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/62NZ 2025, 178 Heft 3 v. 1.4.2025

1. § 775 Abs 2 ABGB ist auch auf Agnationsfälle anzuwenden.

2. Aufgrund der Geburt des Kindes nach Errichtung der letztwilligen Verfügung wird vermutet, dass es der Erblasser letztwillig zumindest gleich bedacht hätte wie das am mindesten bedachte Kind.

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